Unsere Reisebedingungen / AGB:


Liebe Reiseteilnehmer,

wir wünschen Ihnen und uns, dass wir nachfolgende Bedingungen in der Schublade liegen lassen können und sie im Interesse eines guten zwischenmenschlichen Verhältnisses nicht benötigen. Sollte dieser Fall trotz allem eintreten, werden nachstehende Bedingungen unsere ergänzende Gesprächs- und Vertragsgrundlage gem. § 651 a ff. BGB sein. Bitte lesen Sie diese in Ihrem eigenen Interesse sorgfältig vor Reiseantritt durch, denn sie werden mit Ihrer Buchung Bestandteil des Reisevertrages zwischen Ihnen - dem Reiseteilnehmer - und Grieshabers Wohlfühl-Reisen GmbH – dem Reiseveranstalter und somit von Ihnen anerkannt.

1. Reiseanmeldung, Abschluss des Reisevertrages
Mit Ihrer schriftlichen, mündlichen oder telefonischen Reiseanmeldung bieten Sie uns den Abschluss des Reisevertrages, evtl. auch im Namen anderer Mitreisender, verbindlich an. Die Anmeldung muss schriftlich auf unserem Anmeldeformular erfolgen. Der Reisevertrag wird für uns verbindlich, wenn wir Ihnen die Durchführung und den Preis der Reise, evtl. stellvertretend auch für andere Mitreisende, schriftlich bestätigen.

2. Zahlung
Spätestens 7 Tage nach Erhalt der Grieshabers Wohlfühl-Reisen GmbH Reisebestätigung und Rechnung sind 15%, mindestens € 75 je Reiseteilnehmer durch Überweisung anzuzahlen bzw. bei Kreuzfahrten sind spätestens 7 Tage nach Erhalt der Reisebestätigung mindestens € 300 je Reiseteilnehmer anzuzahlen. Die Anzahlung ist auf den Reisepreis anzurechnen. Die Restzahlung soll bis spätestens 4 Wochen vor Reiseantritt beim Reiseveranstalter vorliegen. Entstehende Bankspesen, durch Zahlung von ausländischen Kunden, werden diesen in Rechnung gestellt.
Zur Absicherung der Kundengelder hat der Veranstalter eine Insolvenzversicherung bei der R+V Versicherung abgeschlossen. Ein Sicherungsschein wird Ihnen zusammen mit der Reisebestätigung / Rechnung zugesandt.

3. Versicherung
Zusammen mit der Reisebestätigung und Rechnung erhalten Sie auf Wunsch eine Infor-mationsbroschüre der Hanse-Merkur Reiseversicherung AG, welche über preiswerte Reiseversicherungen informiert. Ab dem 69. Lebensjahr können Sie sich durch die Barmenia Reiseversicherung Kranken-versichern. Bitte überprüfen Sie Ihre bestehenden Versicherungsleistungen. Den Abschluss einer Reiserücktrittskosten– und Auslandskrankenversicherung empfehlen wir Ihnen dringend.

4. Leistungen 
Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen im Prospekt und aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Der Reiseveranstalter behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluß eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die Sie vor Buchung selbstverständlich informiert werden. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung des Reiseveranstalters.

5. Leistungs- und Preisänderungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluß nötig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
Wir behalten uns vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der anteiligen Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen-, Flughafengebühren, Benzinzuschläge oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse, in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsabschluß und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen.
Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung werden Sie von uns unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt informiert.
Bei Preiserhöhungen um mehr als 5 % des Reisepreises oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung sind Sie berechtigt, ohne Stornogebühren vom Reisevertrag zurückzutreten. Sie haben Ihren Reiserücktritt unverzüglich, d.h. innerhalb von 7 Werktagen bei uns eingehend, nach unserer Erklärung über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung uns gegenüber geltend zu machen. Entscheiden Sie sich die Reise dennoch, in Kenntnis des Umfanges der Leistungsänderung, anzutreten, so ist eine mit der Änderung begründete Kündigung des Reisevertrages nach Reiseantritt ausgeschlossen.

6. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzperson
Vor Reiseantritt können Sie jederzeit vom Reisevertrag zurücktreten. Ihre Rücktrittserklärung wird an dem Tag wirksam, an dem sie bei uns eingeht. In Ihrem eigenen Interesse und aus Gründen der Beweissicherung sollten Sie den Rücktritt schriftlich und per Einschreiben erklären. Maßgebend ist in diesem Falle unser Posteingangsstempel bzw. das Einschreiben-Über-gabedatum an uns. Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder die Reise nicht an, so verlieren wir den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis, können jedoch eine angemessene Entschädigung unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen verlangen.
Der pauschalierte Anspruch auf Rücktrittsgebühren beträgt in der Regel pro Person:
Bis 90 Tage vor Reisebeginn € 25, ab 89 - 60 Tage vor Reisebeginn 15%, ab 59 - 45 Tage vor Reisebeginn 20%, ab 44 - 30 Tage vor Reisebeginn 25%, ab 29 - 15 Tage vor Reisebeginn 45%, ab 14 Tage vor Reisebeginn oder späterer Rücktritt oder Nichtantritt der Reise: 75% der Reisekosten oder, wenn und soweit uns durch Leistungsträger höhere Gebühren auferlegt werden, Rücktrittsgebühren bis zur Höhe des Reisepreises.

Jede Umbuchung kann bis in Höhe der Kosten wie Rücktritt und Neubuchung behandelt werden, wenn unsere Leistungsträger entsprechende Kosten erheben. Wir selbst führen sie gerne kostenlos durch.
Der Nachweis niedrigerer Kosten bleibt Ihnen unbenommen. Bis zum Reisebeginn können Sie verlangen, dass statt Ihrer ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Wir können dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seine Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
Tritt ein Dritter in Ihren Vertrag ein, so haften er und Sie uns gegenüber als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
Alle vorgenannten Bedingungen gelten entsprechend auch bei Rücktritt oder Umbuchung von Teilleistungen, die später als 50 Tage vor Reiseantritt erfolgen, wie z.B. Landausflugs-Abbestellungen, Stornierungen von An- und Abreisearrangements. Die genannten Prozentsätze beziehen sich in einem solchen Fall auf den Preis der jeweiligen Teilleistung.

7. Nicht in Anspruch genommene Leistung
Sofern Sie einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch nehmen, werden wir uns bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen, sofern die Leistungen nicht völlig unerheblich sind oder einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Vorschriften entgegenstehen. Wir sind berechtigt, in der Regel 20 % des erstatteten Betrages als Ausgleich für zusätzliche Mühen und Kosten einzubehalten. Der Nachweis niedrigerer Kosten bleibt Ihnen unbenommen.

8. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
Wir können in den nachfolgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
a.) Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl können wir bis spätestens 3 Wochen vor Reisebeginn die Reise absagen. Sie erhalten den eingezahlten Reisepreis komplett zurück; ein weitergehender Anspruch des Kunden besteht nicht.
b.) Wenn der Reiseteilnehmer die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört, oder wenn er sich in solchem Masse vertragswidrig verhält, dass die sofortige Auflösung gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis. Er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgeschriebenen Beträge.

9. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluß noch nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reiseteilnehmer den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, kann der Reiseveranstalter für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Weiterhin ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Reiseteilnehmer zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im übrigen fallen die Mehrkosten dem Reiseteilnehmer zur Last.

10. Haftung des Reiseveranstalters
Wir stehen im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns ein für:
a.) die gewissenhafte Reisevorbereitung
b.) die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
c.) ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Personen
d.) die ordnungsgemäße Einbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen unter Berücksichtigung der jeweiligen Orts- und Landesüblichkeit
e.) die Richtigkeit der Beschreibung aller in Prospekten angegebenen Reiseleistungen gem. Punkt 4, sofern der Veranstalter nicht eine Veränderung der Prospektangaben nach Punkt 5 dieser Bedingungen erklärt hat.
Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr erbracht oder hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, erbringt der Reiseveranstalter in soweit eine Fremdleistung, sofern er in der Reiseausschreibung oder in der Reisebestätigung ausdrücklich darauf hinweist. Er haftet daher in diesem Fall nicht für die Erbringung der Beförderungsleistungen selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmen, auf die der Reiseteilnehmer ausdrücklich hinzuweisen ist und die ihm auf Wunsch zugänglich zu machen sind. Die auf der Rückseite von Bahnfahrtdokumenten der DB AG aufgeführten DB-Bedingungen haben Gültigkeit.
Die Rechtsstellung von Grieshabers Wohlfühl-Reisen nach dem Reisevertragsgesetz und nach den allgemeinen Bedingungen werden durch die Bedingungen des jeweiligen Beförderungsunternehmens nicht eingeschränkt.

11. Gewährleistung
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so können Sie Abhilfe verlangen. Der Veranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Wir können auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass wir eine gleichwertige Ersatzleistung erbringen. Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise können Sie eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) verlangen.
Die Minderung tritt nicht ein, soweit Sie es schuldhaft unterlassen, den Mangel anzuzeigen. Sie können unbeschadet der Minderung oder Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den wir nicht zu vertreten haben.

12. Beschränkung der Haftung
Die Haftung des Reiseveranstalters gegenüber dem Reiseteilnehmer für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit wir für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verant-wortlich sind. Für alle Schadens-ersatzansprüche des Kunden gegen den Reiseveranstalter aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Reiseveranstalter bei Personenschäden bis € 76.700 je Kunde und Reise.
Die Haftungsbeschränkung für Sachschäden beträgt je Kunde und Reise € 4.100. Liegt der Reisepreis über € 1.365, ist die Haftung auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Dem Kunden wird in diesem Zusammenhang im eigenen Interesse der Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung empfohlen. Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungs-störungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden. Bei Reisen mit besonderen Risiken (z.B. Wanderreisen oder Erlebnisreisen mit Expeditionscharakter) übernimmt der Reiseveranstalter im Hinblick auf diese Risiken keine Haftung, soweit den Reiseveranstalter kein eigenes Verschulden trifft. Ein Schadensersatzanspruch gegen den Reiseveranstalter ist insoweit beschränkt und ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden Vorschriften, welche auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann.
Kommt uns die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara und der Montrealer Vereinbarung vom 23.9.1971 (nur für Flüge nach USA und Kanada.) bzw. dem Montrealer Abkommen vom 28.5.1999 nach dessen Inkrafttreten.
Diese Abkommen treffen unter anderem Regelungen für die Haftung des Luftfrachtführers für Tod und Körperverletzung sowie für Verluste oder Beschädigungen von Gepäck. Kommt dem Veranstalter bei Schiffsreisen die Stellung eines vertraglichen Reeders zu, so regelt sich die Haftung auch nach den Bestimmungen des HGB und des Binnenschifffahrtsgesetzes.

13. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen-, Gesundheits- und Sicherheitsbestimmungen
Wir weisen Sie in unseren Prospekten sowie in den Reiseunterlagen auf die Bestimmungen für das jeweilige Reiseland hin. Dabei wird unterstellt, dass Sie ein deutscher Staatsbürger sind und keine besonderen Verhältnisse in Ihrer Person gegeben sind. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Alle Kosten und Nachteile, die aus der Nichtbeachtung von Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheits-bestimmungen erwachsen, gehen zu Ihren Lasten.
Die Besorgung des Visums wird von uns übernommen. Sie sind dafür verantwortlich, dass Sie im Besitz eines Reisepasses sind, der noch mindestens 6 Monate über das Datum der Rückreise hinaus gültig sein muss. Einen Visumsantrag und ein Merkblatt erhalten Sie zusammen mit der Reisebestätigung/Rechnung. Es ist unbedingt darauf zu achten, dass spätestens 5 Wochen vor Reiseantritt der Visumantrag und der Reisepass unter Berücksichtigung der im Merkblatt genannten Formalitäten beim Reiseveranstalter vorliegen. Der Reiseveranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, es sei denn, wir haben die entstandene Verzögerung zu vertreten. Eventuelle Mehrkosten, die durch verspätete Zusendung der Daten durch Sie entstehen, werden wir an Sie weiterberechnen.

14. Reklamationen, Verjährung
Da wir alle Menschen sind und mit Menschen zu tun haben, können Reklamationen immer einmal vorkommen. Wir werden uns bemühen, Ihre Reklamation zu Ihrer Zufriedenheit zu erledigen. Bitte wenden Sie sich in einem Reklamationsfall noch während Ihrer Reise an unseren Reiseleiter. Auf Ihren Wunsch hin wird eine Niederschrift Ihrer Reklamation mit Kopie für Sie angefertigt. Grundsätzlich sind Ansprüche wegen Nichterbringung oder nicht vertragsgemäßer Erbringung von Reiseleistungen direkt beim Reiseleiter oder, wenn das nicht möglich ist, innerhalb von einem Monat nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise schriftlich bei uns – Grieshabers Wohlfühl- Reisen GmbH, Raiffeisenstr. 32, D – 86825 Bad Wörishofen – geltend zu machen. Sämtliche Ansprüche verjähren 6 Monate nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise. Nach Ablauf dieser Monatsfrist können Sie Ansprüche nur geltend machen, soweit Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden sind. Sämtliche Ansprüche verjähren 2 Jahre nach dem vertraglich vereinbarten Ende der Reise. Ansprüche auf Schadensersatz wegen unerlaubter Handlung verjähren 3 Jahre nach Begehung. Bitte bedenken Sie auch Ihre Mitwirkungspflicht, um evtl. Schäden so gering wie möglich zu halten. Unterlassen Sie es schuldhaft, einen Mangel rechtzeitig aufzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein. Eine Abtretung von Ansprüchen eines Reiseteilnehmers gegen den Reiseveranstalter an Ehegatten und Verwandte, andere Reiseteilnehmer sowie an Dritte, ist ausgeschlossen. Die gerichtliche Geltendmachung der Ansprüche eines Reiseteilnehmers durch Dritte im eigenen Namen ist gleichfalls unzulässig.

15. Sonstiges
Für alle Kosten, die Ihnen entstehen, weil Sie z.B. an den vereinbarten Busabfahrts-Treffpunkten nach Ausflügen nicht rechtzeitig erscheinen bzw. den offiziell bekannten Abfahrtszeitpunkt der Beförderungsmittel aus eigenem oder Fremdverschulden versäumen, müssen Sie leider selbst aufkommen. In diesem Zusammenhang verweisen wir ausdrücklich auf die Ihnen zugeleiteten „Wichtige Reise-Informationen“ und evtl. allgemeinen Länder- und Reiseinformationen.
Die Berichtigung von Druckfehlern und offensichtlichen Rechenfehlern der Reiseausschreibung sowie Leistungen und Preisen bleibt bis zur Reisebestätigung vorbehalten. Die Angaben der Prospekte entsprechen dem Stand der Drucklegung des jeweiligen Jahres. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
Mündliche Absprachen gelten ausschließlich dann, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
Alle personengebundenen Daten, die Sie uns zur Abwicklung der Reise zur Verfügung stellen, sind gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz gegen missbräuchliche Verwendung geschützt.

16. Gerichtsstand
Klagen gegen uns sind nur an dem für unseren Firmensitz zuständigen Gericht in Memmingen zu erheben. Sollte eine der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden, so behalten alle übrigen Bedingungen dennoch ihre Gültigkeit und die Wirksamkeit des Reisevertrages wird nicht beeinträchtigt.

                
Stand 07/2009 

Grieshabers Wohlfühl-Reisen GmbH         
“Sonne und Sinn” 
Raiffeisenstr. 32
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Tel: 08247 – 333 196
Fax: 08247 – 395 938
Mobil: 0171 - 20 10 402
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Grieshabers Wohlfühl-Reisen
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